DOT-LAN Hausordnung
1. Allgemeine Zugangsregelung
1.1 Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Das Ticket muss beim ersten Einlass vorgezeigt werden. Besuchern ist das Verlassen des Veranstaltungsgeländes gestattet, der Wiedereintritt erfolgt gegen Vorlage des Tickets. Der Zutritt zum Event ist für Besucher unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet, die Teilnahme am LAN-Event ist ab 16 Jahren bei Vorlage der Einverständniserklärung der Eltern/des gesetzlichen Vertreters gestattet.
1.2 Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
1.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher aus wichtigem Grund den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Mitführen verbotener Gegenstände gemäß Punkt 7 der Hausordnung, ein offensichtlich starker Rauschzustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung vorweist. Auch bei Verstößen gegen den Jugendschutz wird der Zutritt verweigert. Liegt ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses vor, verlieren die Tickets ihre Gültigkeit und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
2. Zugang zur LAN-Area
2.1 Durch die Bezahlung des Startgeldes erhält der LAN-Teilnehmer einen Sitzplatz in der Tischreihe und einen Stuhl. Die Sitzplatzzuweisung erfolgt anhand eines separaten Sitzplans.
2.2 Der Zutritt zur LAN-Area und die Nutzung der LAN-Infrastruktur ist nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet: Die teilnehmende Person,
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hat ein gültiges Ticket
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verfügt über eine gültige Sitzplatzreservierung
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hat das 18. Lebensjahr vollendet oder ist mindestens 16 Jahre alt und hat eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern.
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die Identität und das Alter wurden beim Check-in durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) überprüft.
2.3 Kann die Identität oder das Alter des Besuchers nicht festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises oder der gebuchten Zusatzleistungen.
3. Ablauf der Veranstaltung
3.1 Ergänzend zur vorliegenden DOT-LAN Hausordnung gilt die Hausordnung der Bezirkssporthalle Braunau.
3.2 Den Anweisungen der Organisatoren des Veranstalters und der eingesetzten Hilfskräfte ist Folge zu leisten.
3.3 Besucher sind verpflichtet, sich während der gesamten Dauer der Veranstaltung gesetzeskonform zu verhalten und die Veranstaltung nicht vorsätzlich zu stören. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet oder schädigt.
3.4 DOT-LAN verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
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erniedrigende Sprache,
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Bedrohungen,
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Einschüchterung,
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Fotos oder Aufnahmen, die ohne entsprechende Einwilligung angefertigt werden,
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unangemessener Körperkontakt,
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Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Nationalität, Alter, Körpergröße und Geschlecht.
3.5 Die Null-Toleranz-Politik ist für jeden LAN-Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, Aussteller und auch für die Presse verbindlich. Wir ermutigen alle, jegliche Anzeichen von Diskriminierung sofort einem Mitarbeiter oder der Polizei zu melden. Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
3.6 Auf der DOT-LAN ist der Konsum von Drogen und sonstigen Betäubungsmitteln strengstens untersagt.
3.7 Mitgebrachte Geräte und Gegenstände sind von den Besuchern selbst zu beaufsichtigen. Der Veranstalter übernimmt keine Sorgfaltspflicht und schließt jegliche Haftung für Schäden und Verlust aus. Der Haftungsausschluss wird auch nicht durch etwaige Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eingeschränkt.
3.8 Erweiterungen oder Änderungen an der Ausstattung und technischen Infrastruktur der DOT-LAN, insbesondere die Inbetriebnahme eines eigenen Servers, WLAN-Punktes oder Routers mit dem DOT-LAN-Netzwerk sind nicht gestattet.
3.9 Pro Sitzplatz darf nur ein Stuhl mitgebracht werden. Herkömmliche Büro- oder Gamingstühle sind erlaubt. Das Stapeln mehrerer Stühle ist verboten. Das Mitbringen von Sesseln, Sofas o.ä. ist nicht gestattet.
3.10 Laser Pointer sind verboten.
3.11 Das Mitbringen von Beschallungsanlagen oder großen Lautsprechern ist nicht gestattet. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, gilt für die LAN-Teilnehmer entsprechende Headsets/Kopfhörer zu verwenden.
3.12 Die LAN-Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den Sitzplatz und die Umgebung frei von Abfall zu halten. Abfall ist ein leicht entzündliches Material und stellt daher auch eine Brandgefahr dar. LAN-Teilnehmer werden gebeten, ihren Müll in die bereitgestellten Mülleimer zu werfen.
3.13 Jeder LAN-Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Sitzplatz nach Ende der Veranstaltung in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Mitgebrachte Gegenstände (z. B. Computer, Monitore, Stühle) sind vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände werden vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt. Der Eigentümer kann diese gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises beim Veranstalter abholen. Eine Postzustellung findet nicht statt. Nach Ablauf der vier Wochen werden zurückgelassene Gegenstände im Fundbüro der Polizei Braunau abgegeben.
4. Netzwerk und Strom
4.1 Der LAN-Teilnehmer ist verpflichtet, vom Veranstalter bereitgestellte Zugänge (z. B. Accounts, Sitzplan, Internet/W-LAN etc.) nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der bereitgestellten Zugangsdaten (ID, Passwort) zu nutzen und etwaige Zugangsbeschränkungen nicht zu umgehen. Der LAN-Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sein Passwort geheim zu halten und keinem Dritten über sein Passwort Zugriff auf sein Konto zu gewähren. Er hat den Veranstalter von jeder unbefugten Nutzung durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Er trägt die Kosten und Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte entstehen, wenn und soweit der Nutzer die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat.
4.2 Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der LAN-Teilnehmer verantwortlich. Dem LAN-Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselt drahtlos ausgetauschte Daten von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
4.3 Anlagen und Geräte, die die LAN-Teilnehmer zur Nutzung mitbringen, werden vom Veranstalter nicht auf Eignung, Sicherheit und Betriebstauglichkeit überprüft. Die Nutzung dieser Gegenstände und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
4.4 Der LAN-Teilnehmer darf mit der Form, dem Inhalt und dem Zweck seiner Internetnutzung weder gegen gesetzliche Verbote noch gegen Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verstoßen. Der LAN-Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere, keine urheberrechtlich geschützten, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte anzuzeigen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder hierzu Anweisungen zu geben.
4.5 Verstößt der LAN-Teilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter und hat der LAN-Teilnehmer dies zu vertreten, ist er gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz aller daraus entstehenden Schäden haftbar.
4.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die WLAN- oder Netzwerkverbindung ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der LAN-Teilnehmer oder ein Dritter mit den ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörtern gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung verstößt. Der Schadensersatzanspruch des Veranstalters bleibt unberührt.
4.7 Störungen und Ausfälle des Netzwerks und der WLAN-Verbindung werden nach besten Kräften während der Servicezeiten schnellstmöglich behoben. Eine Betriebsgarantie wird in diesem Fall nicht übernommen. Störungen und Ausfälle sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Andernfalls kann eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung der WLAN- bzw. Netzwerkverbindung nicht gewährleistet werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schwankungen oder Ausfälle im Stromnetz sowie für Störungen durch Unter- oder Überspannung.
4.8 Jeder Sitzplatz verfügt über eine (1) Steckdose. Die LAN-Teilnehmer müssen eigene Verteiler mitbringen und diese an die dafür vorgesehene Steckdose anschließen. Die Nutzung von Strom vom Nachbargrundstück ist untersagt. LAN-Teilnehmer werden gebeten, qualitativ hochwertige Netzkabel und Verlängerungskabel zu verwenden.
5. Turniere
5.1 Grundsätzlich hat jeder LAN-Teilnehmer die Möglichkeit, an den im Rahmen der DOT-LAN angebotenen Turnieren und Side-Events teilzunehmen. Die Teilnahme ist abhängig von den verfügbaren Plätzen und kann daher nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Turniere und Side-Events besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Turniere und Nebenveranstaltungen jederzeit abzusagen.
5.2 Den Turnieren und Side-Events liegen gesonderte Regelungen bezüglich Anmeldung, Start, Ablauf, Punktevergabe und Rangsystem zugrunde. LAN-Teilnehmer müssen sich an die vor dem Turnier oder Side-Event bekannt gegebenen Regeln halten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Teilnahmeberechtigung für das Turnier oder den Wettbewerb zu entziehen.
5.3 Für die Teilnahme an einem Turnier oder Side-Event erforderliche Soft- und Hardware muss der LAN-Teilnehmer selbst beschaffen, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Soft- und/oder Hardware zur Verfügung stellt.
5.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier- und Side-Event-Platzierungen mit Preisen zu belohnen, die von Kooperationspartnern oder Sponsoren bereitgestellt werden. In einem solchen Fall wird der Veranstalter die Preise für die entsprechenden Platzierungen vor Beginn des Turniers bzw. Side-Events bekannt geben.
5.5 Die Preise müssen während der offiziellen Siegerehrung abgeholt werden. Eine Nachsendung oder frühere Gewinnübergabe erfolgt nicht. LAN-Teilnehmer, die den Preis nicht persönlich abholen können, haben die Möglichkeit, beim Veranstalter des jeweiligen Turniers oder Side-Events einen Berechtigungsempfänger zu benennen. Wird ein Preis vom Gewinner nicht angenommen und dem Veranstalter des Turniers oder Side-Events kein Anspruchsberechtigter benannt, erlischt der Anspruch des LAN-Teilnehmers auf den Gewinn.
5.6 Der LAN-Teilnehmer eines Turniers oder Side-Events stimmt der Veröffentlichung seines Namens in Bestenlisten und bei der Siegerehrung zu.
5.7 Die Teilnahme und die Vergabe der Preise erfolgen unter Ausschluss des Rechtswegs.
5.8 Die oben genannten Punkte beziehen sich auch auf die Teilnahme an Festivalturnieren außerhalb des LAN-Bereichs und gelten auch für Festivalbesucher.
6. Sicherheit
6.1 Es ist nicht gestattet, Kleidung oder andere leicht entflammbare Materialien über die Netzwerkgeräte oder die elektrische Anlage zu hängen.
6.2 Das Mitbringen und Benutzen nachfolgender Geräte ist verboten: Toaster, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Strahler oder andere Geräte, welche viel Strom verbrauchen und viel Wärme abgeben. Herkömmliche LED-Beleuchtungen stellen ebenfalls eine Brandgefahr dar und dürfen nur mit erhöhter Vorsicht verwendet werden. Bei Ungeeignetheit oder erhöhter Gefährdung der Sicherheit können die Mitarbeiter des Veranstalters das Eigentum auch für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung einziehen.
6.3 Das Verstauen von Gegenständen in den Gängen ist nicht gestattet. Im Brandfall sind die Gänge in der LAN-Area freizuhalten. Persönliche Gegenstände sollten unter jedem Tisch verstaut werden.
6.4 Wenn der Computer eines LAN-Teilnehmers Probleme verursacht (z. B. durch Viren, Angriffe usw.), wird dieser Computer offline geschaltet, bis das Problem behoben ist. Verweigert der jeweilige LAN-Teilnehmer die Trennung, kann er von der Veranstaltung verwiesen werden.
6.5 Jeder LAN-Teilnehmer sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Viren, Spyware etc. treffen. Jeder LAN-Teilnehmer wird angewiesen, ein aktuelles Virenprogramm und eine Firewall installiert zu haben.
6.6 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für mitgebrachte Geräte und Gegenständen.
7. Verbotene Gegenstände
7.1 Während der Veranstaltung und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist folgendes verboten:
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Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfie-Sticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterialien, etc.) T-Shirts mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art
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ohne vorherige schriftliche Genehmigung: Foto-, Film-, Videokameras oder andere Aufnahmegeräte, die aufgrund ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
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Cosplay, LARP-Waffen und Requisiten werden durch das Sicherheitspersonal an der Zugangskontrolle einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen solche Gegenstände als gefährlich einzustufen und dem Besucher den Zutritt mit diesen Gegenständen zu verweigern. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, bisher als ungefährlich eingestufte Gegenstände auch nach Einlass zur Veranstaltung als gefährlich einzustufen und in Besitz zu nehmen und zwischenzulagern. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände in Besitz zu nehmen und vorübergehend aufzubewahren.
8. Haftung
8.1 Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen sowie das unbeaufsichtigte Abstellen von Hardware, Ausrüstung, Gepäck, Jacken und anderen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, Verzögerungen und/oder Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse und behördliche Anordnungen, verursacht werden.
9. Bild / Video / Ton – Aufnahmen
9.1 Dem Veranstalter, seinen Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen ist es gestattet, während der gesamten Veranstaltung Audio- und Videoaufzeichnungen anzufertigen. Zum Zweck der Dokumentation, Information und Werbung erklärt sich jeder Besucher unwiderruflich mit der kostenfreien Nutzung seines Bildes in allen aktuellen und zukünftigen Medienformaten (Print, elektronische Speichermedien, Internet, in der Presse und in anderen Medien, z. B. Rundfunk und Fernsehen, über Kabel und Satellit, einschließlich aller Übertragungsprotokolle und Übertragungsformate) einverstanden. Sollte der Besucher hiermit nicht einverstanden sein, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
9.2 Besuchern ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt, auf dem Messegelände Ton- und Videoaufnahmen sowie Zeichnungen, insbesondere von Messeständen und Exponaten, zu gewerblichen Zwecken anzufertigen.
10. Sonstiges
10.1 Ergänzend zu den Teilnahmebedingungen gelten gesonderte und ergänzende Bedingungen der Bezirkssporthalle Braunau, insbesondere hinsichtlich des Zutritts zu den Veranstaltungen und Hallen, der Organisation der Veranstaltung sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Braunau. Das Hausrecht wird durch den Veranstalter und deren Gehilfen-, Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertragsverhältnisses nicht berührt.
10.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Ried im Innkreis.